Neue Corona-Regeln: Sport in NRW bekommt 2G-Einschränkung

Die Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 24.11.2021 in Kraft tritt. Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum im Amateursport sowie der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden. Als immunisierte Personen zählen nur vollständig Geimpfte und Genesene. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen.

Für den Amateurfußball wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Saison wie geplant fortzusetzen. Für den Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend. Der Pflichtspielbetrieb der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen (Ausnahme Westfalenpokal) wird bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.

Der Trainings- und Spielbetrieb für alle Jugendmannschaften der JSG Dünschede/Helden (G- bis D-Jugend), der JSG Dünschede/Helden/Grevenbrück (C-Jugend) sowie von RW Lennestadt-Grevenbrück (G- bis D-Jugend) läuft ganz normal weiter, da dort nur Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre spielen. Nur die Trainer und Betreuer der jeweiligen Mannschaften müssen sich an die 2G-Regelung halten!

Für die B- und A-Jugend der JSG Dünschede/Helden/Grevenbrück kann der Trainings- und ggfls. Freundschaftsspielbetrieb unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Das Einverständnis der beteiligten Vereine ist der Staffelleitung (und dem SRAnsetzer) spätestens zwei Tage vor dem Spiel über das DFBnet-Postfach mitzuteilen. Darauf hat sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war. Hier bitten wir die Trainer und Betreuer dies zu kontrollieren, sodass wir uns alle an die Coronaschutzverordnung halten.

Beim Betreten des Sportplatzes in Dünschede, Helden und/oder Grevenbrück ist für sämtliche Personengruppen der 2G-Nachweis und ein Ausweisdokument vorzulegen, mit dem sich die Identität überprüfen lässt.

Hier finden Sie die Regeln des Jugendvorstandes: Covid 19 JSG 24.11.2021

Hier finden Sie den ausführlichen Bericht vom Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW): Anschreiben Vereine FLVW

Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Coronaschutzverordnung NRW 24.11.2021

Der Jugendvorstand bittet alle Spieler, Trainer und Eltern um die Respektierung dieser Maßnahmen. Die vorgegebenen Maßnahmen werden wir in vollem Umfang umsetzen und hoffen, dass auch wir damit einen kleinen Beitrag leisten können, die Lage schnellstmöglich wieder unter Kontrolle zu bekommen.

Bleibt alle Gesund!

Die Jugendvorstände der JSG Dünschede/Helden und RW Lennestadt-Grevenbrück